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Zulässige Signaturen

Welche Arten von Unterschriften sind auf Fahrzeugbriefen und anderen zugehörigen Dokumenten zulässig?

Verfasst von Matt Copenhaver

In unserer modernen Welt haben wir uns daran gewöhnt, Dokumente durch Anklicken von Kontrollkästchen oder durch Eingabe unseres Namens zu „unterzeichnen“.

Was jedoch Fahrzeugbriefe und andere damit zusammenhängende Dokumente in den Vereinigten Staaten betrifft, gelten spezifischere Anforderungen an die Unterschrift.

Zulässig: Originalunterschrift

Originaldokumente mit nasser Tinte sind zulässig.

(Im Zweifelsfall sind Sachbearbeiter angewiesen, ihren Daumen anzufeuchten und zu versuchen, einen kleinen Teil der Unterschrift zu verwischen. Lässt sich dieser verwischen, handelt es sich um Tinte; wenn nicht, ist es eine Kopie.)

Nicht zulässig: Abbildung einer mit nasser Tinte geleisteten Unterschrift

Ein Foto, ein Scan oder ein Bild eines mit nasser Tinte unterzeichneten Dokuments ist nicht zulässig.

Zulässig für Dokumente ohne Eigentumsrecht: elektronische Signaturen, die den Anforderungen des UETA entsprechen

Der Uniform Electronic Transactions Act (UETA) ist ein Gesetz, das von (fast) allen US-Bundesstaaten verabschiedet wurde und die Anforderungen an zulässige elektronische Signaturen festlegt. Diese Anforderungen lauten:

  • Absicht zur Unterzeichnung,

  • Zustimmung zur elektronischen Geschäftsabwicklung,

  • Zuordnung der Signatur zur Aufzeichnung sowie

  • Aufbewahrung der Urkunde.

Plattformen wie Docusign und PandaDoc erfüllen alle UETA-Anforderungen.

Fahrzeugbriefe sind besondere Dokumente, die per Definition nicht elektronisch unterzeichnet werden können.

Wenn Sie den Fahrzeugbrief nicht persönlich unterzeichnen können (beispielsweise, wenn Sie sich beim Kauf oder Verkauf des Fahrzeugs an einem anderen Ort befinden als der Fahrzeugbrief), können Sie eine andere Person bevollmächtigen, den Fahrzeugbrief in Ihrem Namen mittels einer Vollmachtzu unterzeichnen.

Nicht zulässig: elektronische Signaturen, die nicht den UETA-Anforderungen entsprechen

Zwar können Sie Ihren Namen mit einer Reihe von PDF-Tools (z. B. Adobe und Preview) „unterschreiben“, doch erfüllen diese Tools zwei Anforderungen der UETA nicht: die Erfassung eines zugehörigen Datensatzes, der den Entstehungsprozess der Unterschrift widerspiegelt, und die Aufbewahrung einer vollständigen und korrekten Kopie des unterzeichneten elektronischen Datensatzes.

Daher werden Signaturen, die mit den meisten PDF-Tools erstellt wurden, NICHT akzeptiert.

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